einer Entschädigung an R.________ von CHF 35.00 für die wirtschaftlichen Einbussen, die ihm aus der notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/8), sich zusammensetzend aus Kosten der Voruntersuchung von CHF 900.00 und Kosten des Gerichts (inkl. schriftliche Begründung) von CHF 2'512.50, insgesamt bestimmt auf CHF 3'412.50, an den Kanton Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2'612.50. H. I. S.________