2. von der Anschuldigung der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten, angeblich begangen in einem zusammengerotteten Haufen am 09.11.2019 in .________ T.________ (Ziffer 2 Strafbefehl) 8 3. von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 09.11.2019 in .________ T.________ (Ziffer 2 Strafbefehl) unter Ausrichtung einer Entschädigung an R.________ von CHF 7'362.57 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte durch Rechtsanwältin H.________,