2. von der Anschuldigung der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten, angeblich begangen in einem zusammengerotteten Haufen am 09.11.2019 in .________ T.________ (Ziffer 2 Strafbefehl) 3. von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 09.11.2019 in .________ T.________ (Ziffer 2 Strafbefehl) unter Ausrichtung einer Genugtuung an Rieben Jan Milan von CHF 200.00 für die am 17.12.2019 ausgestandene Polizeihaft