2. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/8), sich zusammensetzend aus Kosten der Voruntersuchung von CHF 900.00 und Kosten des Gerichts (inkl. schriftliche Begründung) von CHF 2'512.50, insgesamt bestimmt auf CHF 3'412.50. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2'612.50. 7 F. I. Rieben Jan Milan wird freigesprochen: