von der Anschuldigung der Sachbeschädigung, angeblich begangen am 09.11.2019 rund um den Bahnhof T.________ in .________ T.________, aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung z.N. von Blumenladen U.________, Gemeinde T.________ und N.________ AG; Deliktsbetrag insgesamt CHF 1'966.30 (Ziffer 1 Strafbefehl) ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. G.________ wird schuldig erklärt: