1. Zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 18'000.00, als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Berner Oberland vom 25.06.2020 (PEN .________) 5 Die Polizeihaft von 1 Tag (17.12.2019) wird im Umfang von 1 Tagessatz auf die Geldstrafe angerechnet.