Der Q.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, Office régional du Valais central Sion vom 19.02.2019 (MPC .________) für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 60.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. IV. Q.________ wird in Anwendung der Art. 34, 46, 47, 49 Abs. 1 und 2, 51, 144 Abs. 2, 260 Abs. 1, 285 Ziff. 2 StGB Art. 426 ff. StPO sowie unter Einbezug der seinerzeit bedingt ausgesprochenen und nunmehr zu vollziehenden Strafe im Sinne einer Gesamtstrafe gemäss Art. 46 Abs. 1 StGB verurteilt: