1. Das von A.________ erhobene DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 30 Jahren zu löschen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 lit. h DNA-Profil-Gesetz). 2. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Fürsprecher B.________ - der Straf- und Zivilklägerin, a.v.d. Fürsprecherin D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung;