56 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf fünf Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von zwei Tagen (21. Februar 2021 bis 23. Februar 2021) wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren.