Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlungen berichtete die Privatklägerin nach wie vor von täglichen Panikattacken und Flashbacks, welche meist durch Männer ausgelöst werden. Sie führte aus, dass sie nach wie vor bei Dr. med. Q.________ in Therapie sei und dort versuche in den Alltag reinzukommen, um so gut wie möglich mit dem Vorfall umzugehen. Sie habe nun einen Therapiehund, der um sie einen Radius baue, damit ihr niemand zu nahe komme (pag. 803, Z. 47 ff.). In der Therapie werde lediglich der vorliegende Vorfall behandelt (pag. 804, Z. 97).