Da sie eine besonders schützenswerte Person sei, liege die Basisgenugtuung zwischen CHF 5'000.00 und CHF 10'000.00. Es stehe ausserdem eine (gewisse) Penetration zur Diskussion, weshalb die Basis auf CHF 8'000.00 festzusetzen sei. Die Privatklägerin sei jung gewesen und leide nach wie vor massiv an den psychischen Folgen und gehe einmal wöchentlich in die Therapie. Eine Genugtuung von CHF 10'000.00 sei folglich angemessen (pag. 440). 29.3 Erwägungen der Kammer Die Privatklägerin wurde durch die Handlungen des Beschuldigten sowohl in ihrer psychischen als auch in ihrer sexuellen Integrität widerrechtlich beeinträchtigt.