43 21.2.7 Gesamtwürdigung Zweifelsohne bedeutet jede Landesverweisung eine persönliche Härte für den Betroffenen. Das Gesetz verlangt jedoch nicht nur eine Härte, sondern eine aussergewöhnliche Härte. Der Beschuldigte ist noch nicht lange in der Schweiz. Für seine Anwesenheitsdauer spricht er gut Deutsch resp. Mundart und bemüht sich um seine soziale Integration. Er absolviert eine Lehre als Montage-Elektriker EFZ und sein Betreibungsregisterauszug ist leer.