allen Umständen aufrechterhalten werden kann. Selbst, dass eine enge Eltern- Kind-Beziehung wegen der Distanz zwischen der Schweiz und dem Heimatstaat praktisch nicht aufrechterhalten werden kann, lässt gemäss Bundesgericht eine ausländerrechtliche Wegweisung nicht bereits als unverhältnismässig erscheinen (BGE 143 I 21 E. 6.3.6 S. 36). Das gilt umso mehr bei der als strafrechtliche Massnahme ausgestalteten Landesverweisung (Urteil des BGer 6B_627/2018 vom 22. März 2019 E. 1.3.2). Neben seiner Tochter und seiner Partnerin verfügt der Beschuldigte über keine weitere Familienangehörige in der Schweiz. Nur seine Pflegefamilie ist von hier (pag. 345, Z. 21 ff.).