Er bezahlt aber keine Unterhaltsbeiträge. Weder seine Tochter noch seine Freundin sind damit finanziell vom Beschuldigten abhängig. Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung konnte er zudem nicht glaubhaft darlegen, weshalb im Leumundsbericht stehe, er habe seine Tochter auf entsprechende Frage nach einer Familie in der Schweiz nicht erwähnt (pag. 817, Z. 278 ff.). Gemäss der bundesgerichtlichen