815, Z. 197 ff.). Auf Frage, wieso im Leumundsbericht stehe, der Beschuldigte hätte angegeben, in der Schweiz keine Familie zu haben, antwortete dieser, dies sei so, weil er an seine leibliche Familie, seine Eltern und nicht sein Kind gedacht habe. Darauf aufmerksam gemacht, dass seine Tochter auch zu seiner leiblichen Familie gehört, führte der Beschuldigte aus, er habe diese auch erwähnt. Man habe im Übrigen nicht spezifisch nach seiner Freundin gefragt, weshalb er diese nicht thematisiert habe (pag. 817, Z. 282 ff.). Der Beschuldigte führte weiter aus, er sei bei der Geburt der Tochter nicht anwesend gewesen, jedoch am Folgetag.