Es gebe keine Regelung, wie oft er seine Tochter sehen würde. Er könne aber nicht immer unangekündigt zu Besuch gehen, sondern rufe jeweils vorgängig an und frage, ob die Kindesmutter Zeit habe und Hilfe benötige. Er sehe seine Tochter rund ein- bis zweimal wöchentlich alleine. Finanziell unterstütze er das Kind jedoch nicht, da er noch in der Ausbildung sei. Bis anhin schaue daher die Kindesmutter in finanziellen Belangen alleine für die gemeinsame Tochter (pag. 815, Z. 197 ff.).