Auch wenn die Bemühungen des Beschuldigten hinsichtlich der wirtschaftlichen Integration, welche von der Kammer anerkennt werden, in eine gute Richtung zeigen und auch die soziale und sprachliche Integration des Beschuldigten positiv ist, wird diese Einschätzung stark durch den Umstand getrübt, dass der Beschuldigte – trotz seines jungen Alters und der relativ kurzen Anwesenheitsdauer – bereits über etliche Vorstrafen verfügt, welche nahelegen, dass der Beschuldigte Mühe bekundet, sich an die hiesige Rechtsordnung zu halten. Die zahlreichen Vorstrafen fallen stark ins Gewicht und sprechen gegen die Annahme eines schweren persönlichen