pag. 611 ff.). Bei den Vorstrafen handelt es sich somit um Verurteilungen wegen (mehrfachen) Hausfriedensbruchs, (mehrfachen) einfachen Diebstahls, (mehrfacher) Hinderung einer Amtshandlung, (mehrfacher) Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie (mehrfacher) Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sachbeschädigung mit grossem Sachschaden, einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, mehrfacher Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, (mehrfacher) unbefugter Benützung eines Fahrzeuges i.S. des Personenbeförderungsgesetzes sowie Urkundenfälschung (geringfügiges Vermögensdelikt [pag.