Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit bemühte sich der Beschuldigte rasch um eine Möglichkeit zur beruflichen Ausbildung. Diese fand er schliesslich mit Antritt der Lehre als Montage-Elektriker im Jahre 2022. Gemäss eigenen Angaben plant er weiterzuarbeiten, um sich nach dem Lehrabschluss selbständig machen zu können (pag. 339 Z. 42 f.). Die laufende berufliche Eingliederung des Beschuldigten – trotz seines jungen Alters – zeigt daher in die richtige Richtung, was auch durch den leeren Betreibungsregisterauszug bestätigt wird. Dies ist ihm zugute zu halten.