Und schliesslich ist der Beschuldigte inzwischen auch Vater geworden. Wird weiter berücksichtigt, dass das nun zur Diskussion stehende Delikt ein anderes Rechtsgebiet betrifft als die Vorstrafen und zudem als einmaliger Vorfall angesehen werden kann, erscheint es insgesamt gerechtfertigt, dem Beschuldigten eine grundsätzlich günstige Legalprognose zuzusprechen. Dementsprechend kann die Strafe bedingt ausgesprochen werden. Mit Blick auf die bereits mehrfach erwähnten Vorstrafen und einen gewissen Bewährungsdruck aufzubauen, wird die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt.