Es ist offensichtlich, dass sich der aus Somalia stammende Beschuldigte in der Schweiz, in der ihm neuen Umgebung zuerst zurechtfinden musste. Das Gericht geht davon aus, dass der Beschuldigte aus den erwähnten, teilweise unbedingt ausgesprochenen Vorstrafen die nötigen Lehren gezogen hat. Das zeigt sich einerseits in seinen Bemühungen, die deutsche Sprache zu erlernen, andererseits im Umstand, dass er eine Lehrstelle gefunden hat. Und schliesslich ist der Beschuldigte inzwischen auch Vater geworden.