Bereits erwähnt wurde, dass der Beschuldigte vorbestraft ist, zwar nicht wirklich einschlägig, aber doch mehrfach. Diese Vorstrafen in derart kurzer Zeit lassen auf den ersten Blick Fragezeichen offen bei der Legalprognose. Auf den zweiten Blick lässt sich aber doch eine Verbesserung und damit eine Stabilisierung der Lebenssituation feststellen. Dabei gilt es das nach wie vor jugendliche Alter des Beschuldigten mitzuberücksichtigen. Bei einem Teil der Vorstrafen handelt es sich noch um Jugendstrafen. Es ist offensichtlich, dass sich der aus Somalia stammende Beschuldigte in der Schweiz, in der ihm neuen Umgebung zuerst zurechtfinden musste.