(Unternehmen) zu einer Geldstrafe von 18 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 540.00, sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 verurteilt (pag. 611 f.). Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 23. März 2024 wurde der Beschuldigte sodann wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (Reisen ohne gültigen Fahrausweis oder andere Berechtigung), begangen am 10. November 2023, zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 und zur Bezahlung von CHF 150.00 Schadenersatz verurteilt (pag. 603 f.).