Auf diese Erwägungen wird grundsätzlich verwiesen. Ergänzend kommen zwei neue rechtskräftige Verurteilungen hinzu. Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15. Dezember 2023 wegen Urkundenfälschung und Erschleichen einer Leistung (geringfügiges Vermögensdelikt), begangen am 9. Juli 2023, z.N. K.________ (Unternehmen) zu einer Geldstrafe von 18 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 540.00, sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 verurteilt (pag.