Negativ wirkt sich hingegen sein Vorleben in der Schweiz aus. Der Beschuldigte ist, obschon erst seit 2017 in der Schweiz, bereits mehrfach vorbestraft. Der Strafregisteraus-zug enthält 4 Einträge (pag. 423 ff.). Erwähnenswert sind dabei die beiden Vorstrafen (Jugendstrafen), welche zum Teil im Gewaltbereich (Tätlichkeiten, einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung mit grossem Schaden) anzusiedeln sind und teil- bzw. unbedingt ausgesprochen wurden. Diese Vorstrafen sind vorliegend leicht strafschärfend zu berücksichtigen.