Der Beschuldigte lebt in einem eigenen Studio in Bern. Er erhält einen Lehrlingslohn von monatlich CHF 500.00 und wird vom Sozialdienst ergänzend finanziell unterstützt. Gemäss seinen Aussagen will er keine Schulden haben. Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Beschuldigte heute in mehr oder weniger geordneten Verhältnissen lebt. Sein Familienleben ist damit „normal“ und im Rahmen der Strafzumessung als neutral zu gewichten.