Beeinflussung der Entwicklung der Privatklägerin führte und somit einen grossen Schaden verursachen konnte. Bei der Privatklägerin wurde eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert und sie sah sich nach dem Vorfall gezwungen, ihren Wohnort zu wechseln und die schulische Ausbildung abzubrechen. Die Auswirkungen werden zudem durch die anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlungen nach wie vor vorhandenen, psychischen Beschwerden der Privatklägerin untermauert. Sie ist über drei Jahre nach dem Vorfall nach wie vor in Therapie und hat gemäss eigenen Aussagen ständig Panikattacken sowie Flashbacks.