Weiter penetrierte er ihre Vagina mehrmals kurz mit einem oder mehreren Fingern. Die Privatklägerin war zum Tatzeitpunkt noch minderjährig, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass noch eine gewisse Unerfahrenheit bestand. Angesichts dieser Umstände ist nicht verwunderlich, dass der Übergriff vom 20. Februar 2021 zu einer starken Beeinträchtigung resp. Beeinflussung der Entwicklung der Privatklägerin führte und somit einen grossen Schaden verursachen konnte.