Gleichzeitig sagte sie dem Beschuldigten erneut «nein». Sie wehrte sich auch im weiteren Verlauf nicht nur verbal, sondern auch physisch und versuchte, den Beschuldigten von sich wegzudrücken. Für die Kammer steht fest, dass der Beschuldigte den mehrfach – sowohl ausdrücklich als auch konkludent – ausgedrückten Willen der Privatklägerin klar ignorierte und sich bewusst über diesen hinwegsetzte. Dies zeigte sich insbesondere auch darin, dass der Beschuldigte – als die Privatklägerin ihm sagte, sie möchte das nicht – sein Körpergewicht stärker auf ihre Hüftknochen verlagerte und den Druck somit noch erhöhte.