Die Privatklägerin konnte ihn schliesslich von ihrem Intimbereich wegdrücken und er rutschte dabei auf den Boden hinunter. Danach nahm die Privatklägerin sein Gesicht in beide Hände und sagte ihm nochmals, dass sie das nicht wolle. Damit er endlich von ihr abliess, vertröstete sie ihn auf den nächsten Tag. III. Rechtliche Würdigung