Die Privatklägerin setzte sich auf und versuchte erneut, den Beschuldigten mit den Händen wegzudrücken und nach hinten zu rutschen. Der Beschuldigte biss an ihren Schamlippen, leckte ein bis zwei Mal mit der Zunge am Intimbereich und ging mehrmals kurz mit einem oder mehreren Fingern in ihre Vagina, was ihr weh tat. Er drückte sie nach hinten, damit sie wieder auf dem Rücken lag, um weitermachen zu können. Die Privatklägerin konnte ihn schliesslich von ihrem Intimbereich wegdrücken und er rutschte dabei auf den Boden hinunter.