27 keilt war und sich nicht mehr bewegen konnte. Er zog ihren BH und ihre Unterhose aus, welche sie festzuhalten versuchte. Danach drehte der Beschuldigte die Privatklägerin wieder auf den Rücken und legte sich mit seinem gesamten Gewicht komplett auf sie. Der Beschuldigte küsste die Privatklägerin auf den Mund, was sie nicht erwidert hatte, fixierte dabei zeitweise mit seinen Händen ihre Hände hinter ihrem Kopf und drückte diese in das Sofa hinein. Auch küsste er sie am Kopf sowie am Hals und küsste sie am Bauch.