Es wäre ein Leichtes gewesen, gravierendere sexuelle Handlungen in den Vordergrund zu rücken. Die Schilderung der ersten von der Privatklägerin geäusserten Worte erscheint vor diesem Hintergrund ebenfalls wirklichkeitsnah und somit glaubhaft. Auch führte H.________ auf Frage, wo die Privatklägerin geblutet habe, aus, sie selbst hätte das nie gesehen. Es sei die Privatklägerin gewesen, welche gesagt habe, dass es bluten würde und geschwollen sei (pag. 56, Z. 190- 197). Hätte die Privatklägerin zusammen mit H.________ einen Komplott gegen den Beschuldigten geplant, so wäre zu erwarten, dass H.________ bestätigt, Blut gesehen zu haben. Es wäre auch hier ein Leichtes gewesen, die Aussagen der