Weshalb der Beschuldigte zu Beginn vehement daran festhielt, es sei beim Küssen geblieben, erhellt nicht. Zumal der Beschuldigte nur kurze Zeit später in derselben Einvernahme zugab, es sei eben auch noch zu (angeblich gegenseitigen) Berührungen gekommen, wirken diese Erstaussagen klar bagatellisierend. Hätte der Beschuldigte nichts zu verbergen gehabt und wäre tatsächlich alles im gegenseitigen Einvernehmen geschehen, so hätte der Beschuldigte von Anfang an zu den vorgenommenen Handlungen stehen können. Es ist evident, dass der Beschuldigte seine Aussagen kaskadenweise seinem Wissensstand bezüglich den aktuellen Untersuchungsergebnissen anpasste.