___ sackte sie zusammen und fing an zu weinen (vgl. hierzu E. II./9.6.5c hiernach). Dieser vollständige Zusammenbruch, der auf die Übergriffe durch den Beschuldigten folgte, passt in den gesamten von ihr geschilderten Geschehensablauf. Die Privatklägerin hat sich zudem anfänglich gegen ihren Willen den medizinischen und polizeilichen Untersuchungen gestellt (vgl. hierzu bspw. pag. 18 sowie S. 15 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Auswirkungen der Geschehnisse auf ihre psychische Gesundheit erläuterte die Privatklägerin schliesslich rund zwei Jahre nach dem Vorfall vom Februar 2021 anlässlich der erstinstanzlichen Fortsetzungsverhandlung. Sie gab zu Protokoll, dass es ihr über-