432, Z. 6 ff.). Schliesslich habe sie ihn wegstossen und auf den nächsten Tag vertrösten können (pag. 31, Zeit 14:33; pag. 32, Zeit 14:44; pag. 43, Zeit 09:43; pag. 432, Z. 13 f.). Diese konstanten und detaillierten Erzählungen lassen darauf schliessen, dass die Privatklägerin Selbsterlebtes schildert und sprechen stark für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen.