30, Zeit 14:26 – 14:28). Dies bestätigte sie anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung, als sie aussagte, sie erinnere sich nach wie vor daran, wie das Gewicht des Beschuldigten sie heruntergedrückt habe sowie an dessen Geruch (vgl. auch pag. 805, Z. 178 f.). Auf Frage, wie sie versucht habe, den Beschuldigten von sich wegzudrücken, führte die Privatklägern im gesamten Verfahrensverlauf konstant aus, sie habe probiert, ihn am Kopf nach unten zu drücken und in seine Schultern gedrückt, um zu zeigen, dass dies so nicht gehe und er aufhören soll. Sie habe ihm mehrmals gesagt, sie wolle das nicht (pag. 30, Zeit 14:30; pag. 42 f., Zeit 09:43; Zeit 09:46 und Zeit 09:51;