Das Vorgehen der Polizisten entspricht einer logischen Abfolge und ist nicht zu beanstanden. Sie zeigen zudem in sachlicher Weise auf, wie es am Tag nach den vorgeworfenen Handlungen zur Anzeigeerstattung durch den Vater der Privatklägerin gekommen ist und welche Massnahmen anschliessend angeordnet wurden. Auf die Polizeirapporte kann ohne Weiteres abgestellt werden. Gemäss Rapport des KTD vom 13. Mai 2021 (pag. 125 ff.) befanden sich biologische Spuren des Beschuldigten an der Brust der Privatklägerin, womit erstellt ist, dass eine Berührung der Brust der Privatklägerin durch den Beschuldigten tatsächlich stattgefunden hat.