Den Aussagen beider Parteien kommt somit entscheidende Bedeutung für die Beweiswürdigung zu. Dennoch gibt es vorliegend auch objektive Beweismittel, auf welche nachfolgend vorab eingegangen wird. Danach werden die Aussagen der Privatklägerin und des Beschuldigten sowie die weiteren Beweismittel gewürdigt. 9.6.3 Würdigung der objektiven Beweismittel Die polizeilichen Rapporte geben wieder, was die mit der Sache befassten Polizisten wahrgenommen und in der Folge zwecks Klärung des Sachverhalts in die Wege geleitet haben. Das Vorgehen der Polizisten entspricht einer logischen Abfolge und ist nicht zu beanstanden.