15 me. Es sei ihr aber zu viel geworden, weshalb sie ihn benötigt habe (pag. 62, Z. 37 f.). 9.6 Beweiswürdigung 9.6.1 Theoretische Grundlagen Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse kann vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 474 ff.; S. 4 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 9.6.2 Einleitende Bemerkungen der Kammer Der Sachverhalt stellt ein Vier-Augen-Delikt dar. Den Aussagen beider Parteien kommt somit entscheidende Bedeutung für die Beweiswürdigung zu.