Sie sei vielleicht zu wenig intelligent gewesen, dass sie das kontrollieren und die richtigen Entscheidungen treffen könne. Sie habe ihm Interesse signalisiert. Die Privatklägerin habe zwei Wochen vor dem besagten Abend, anlässlich eines Zimmerwechsels seinerseits, seine Hand genommen und ihm ihr Zimmer gezeigt. Dies sei nicht ihr Auftrag gewesen; sie sei körperlich auf ihn zugekommen, habe «den Arsch» an ihn gelegt. Er habe bemerkt, dass etwas nicht stimmt und sich distanziert (pag. 826, Z. 678 ff.; pag. 827, Z. 732-735).