14 gestoppt. Er wisse nicht wieso; vielleicht sei ihr schlecht gewesen (pag. 824, Z. 604 f.). Auf Frage, ob die Privatklägerin nackt gewesen sei, führte er zunächst aus, sie sei im Bikini gewesen, korrigierte dies dann aber dahingehend, dass sie in den Unterhosen gewesen sei und diese selbst ausgezogen habe (pag. 824 f., Z. 615 ff.). Er habe seine Hosen anbehalten, da er nicht zu weit habe gehen wollen (pag. 825, Z. 630 f.). Sie hätten zusammen einen Film geschaut, sich ein wenig geküsst und die Privatklägerin habe sich dann nackt gemacht.