Auf Frage, wieso die Privatklägerin denn die Polizei gerufen habe, wenn alles freiwillig gewesen sei, führte er aus, er habe sich diese Frage auch x-mal gestellt. Er habe keine Ahnung, wieso sie ihn beschuldige, aber sie sei psychisch krank (pag. 823, Z. 577-579). Die Privatklägerin habe an besagtem Abend und in der vorangehenden Woche versucht, sich ihm anzunähern. Sie habe ihn darüber informiert, dass sie einen Freund habe, die Beziehung aber nicht mehr gut sei und sie die Beziehung nicht mehr wolle. Er habe versucht, sich zu distanzieren. Als sie ihn in der Küche gefragt habe, ob er mit ihr kommen möchte, habe er nicht gedacht, sie hätte einen Plan.