805, Z. 147-156). c) Aussagen des Beschuldigten Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde der Beschuldigte erneut zur Sache befragt (pag. 811 ff.). Er führte zusammengefasst aus, er habe bis anhin genau das ausgesagt, was geschehen sei (pag. 823, Z. 552-554). Die Handlungen zwischen der Privatklägerin und ihm seien freiwillig gewesen (pag. 823, Z. 567). Das grosse Engagement sei von Seite der Privatklägerin gekommen (pag. 823, Z. 574). Auf Frage, wieso die Privatklägerin denn die Polizei gerufen habe, wenn alles freiwillig gewesen sei, führte er aus, er habe sich diese Frage auch x-mal gestellt.