13 Abend zusammen mit ihm die Küche aufgeräumt. Sie habe spazieren gehen wollen. Er habe rein kollegial angeboten, sie zu begleiten, da es schon dunkel gewesen sei (pag. 806, Z. 195 ff.). Die genaue Uhrzeit wisse sie nicht. Sie wisse auch nicht, wie der Beschuldigte darauf komme, dass sie noch Hausaufgaben gemacht hätten, bevor sie einen Film geschaut hätten. Sie wisse, sie habe nach dem Spazieren den Laptop geholt, um einen Film zu schauen. Entgegen den Aussagen des Beschuldigten habe sie weder etwas getrunken noch etwas gegessen.