Dies entspreche der Wahrheit. Ergänzungen habe sie keine, aber sie möchte unterschreiben, dass es wirklich gegen ihren Willen gewesen sei (pag. 805, Z. 161 ff.). Sie werde das Gefühl vom Körper des Beschuldigten, wie dieser sie herunterdrücke, nicht los. Auch seinen Geruch werde sie nicht los (pag. 805, Z. 178 f.). Es falle ihr sehr schwer darüber zu reden, was damals geschehen sei. Sie habe den Beschuldigten mit ihren Händen an seinen Schultern heruntergedrückt und sich wirklich gewehrt. Er habe bemerkt, dass sie es nicht wolle, denn sie habe sich nicht nur körperlich, sondern auch verbal gewehrt. Sie habe «nein» gesagt.