12 festgehaltenen Verletzungen am Hals, den Brüsten, dem rechten Oberschenkel, dem äusseren Genital sowie den Schamlippen der Privatklägerin zu sehen. d) Von der Privatklägerin eingereichte Arztzeugnisse Betreffend die von der Privatklägerin eingereichten Arztzeugnisse vom 2. März 2021 (pag. 332), vom 22. September 2022 (pag. 325) und vom 21. Oktober 2022 (pag. 326 ff.) wird auf die zutreffende Zusammenfassung der Vorinstanz verwiesen (pag. 480; S. 10 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).