Beurteilend wurde festgehalten, dass sich beim Beschuldigten das Genitale unauffällig präsentierte. Aus rechtsmedizinischer Sicht sei anzumerken, dass dies stattgehabte freiwillige oder unfreiwillige sexuelle Handlungen nicht ausschliesse. Ergänzend zum Gutachten vom 5. März 2021 liegen Fotos bei den Akten, die anlässlich der körperlichen und gynäkologischen Untersuchung vom 21. Februar 2021 angefertigt wurden (pag. 415 ff.). Auf diesen Fotos sind die im Gutachten