Gemäss Gutachten gab die Privatklägerin am 21.02.2021 an, dass es am Abend des 20.02.2021 gegen 22 Uhr zu einem sexuellen Übergriff gekommen sei. Es sei auf dem Sofa zu Annäherungsversuche gekommen. Schliesslich habe der Beschuldigte sie ausgezogen, geküsst sowie in Brüste und äussere Genitalien gebissen; sie sei vaginal penetriert worden. Weiter erklärte sie gegenüber den Ärzten, dass sie ihn weggestossen und „für mehr“ auf den nächsten Tag vertröstet habe. Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass sich anlässlich der körperlichen Untersuchung eine 17-jährige Frau gezeigt habe, welche die ihr gestellten Fragen bereitwillig beantwortet habe.