Weiter findet sich dazugehörend eine Fotodokumentation (aufgenommen am 21.02.2021) des Aufenthaltsraumes der ________ (Örtlichkeit) (pag. 140 ff.). Diese hilft, die Aussagen der beiden Direktbetroffenen zu interpretieren. Weitergehende Schlüsse ergeben sich aus den Fotos nicht. Es lässt sich festhalten, dass die auf den Fotos sichtbaren Sitzmöglichkeiten grundsätzlich mit beiden Sachverhaltsdarstellungen in Einklang gebracht werden können.